Ein Familienhotel an der Ostsee befand, dass es durchaus ein paar der begehrten Sterne verdient hätte und verkaufte sich mal schnell als Vier-Sterne-Hotel.
Mit eigens verliehenen Sternen dürfen Hotels nur unter ganz bestimmten Umständen werben. Sie müssen eindeutig darauf hinweisen, dass sie die Sterne als Qualitätsmerkmal nicht im Rahmen eines neutralen Klassifizierungssystems erhalten haben, sondern dass es sich dabei um eine Selbsteinschätzung handelt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck hervor, auf das der Hotelverband Deutschland in Berlin hinweist.
Landgericht Lübeck, Aktenzeichen: 13 O 87/05 (Spiegel)


